Mehrweggebot

An Neujahr trat eine Neuregelung im Verpackungsgesetz in Kraft:
Das zusätzliche Angebot von Mehrweg-Lösungen für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken wurde für viele Gastronomie – Betriebe zur Pflicht.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz, Georg Schmitz (Grüne) wirbt in Düren schon länger für mehr Mehrweg und appelliert nun an die Dürener Betriebe, die Neuregelungen zügig umzusetzen.
Die Bürgerinnen und Bürger möchte er motivieren, von den neuen Möglichkeiten verstärkt Gebrauch zu machen, denn die Freiheit der Wahl und damit die Hauptverantwortung bleibt bei den Kundinnen und Kunden.   

„In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen. Die Neuregelung im Verpackungsgesetz soll dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und damit die Umwelt und das Klima zu schonen.

Das Thema wird uns in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin beschäftigen, denn neben den Anbietern von leckeren Speisen und Getränken zum Mitnehmen, müssen auch die Verbraucher informiert werden. Der Einsatz sowohl von Pfandgefäßen als auch eigenen mitgebrachten Gefäßen vom Kunden bietet hier eine gute Gelegenheit Ressourcen zu schonen. Essen ist nicht nur reine Nahrungsaufnahme, sondern auch Genuss. Die Vorstellung, aus einem Berg von Abfall zu essen, passt definitiv nicht dazu.“ 

Die wichtigsten Eckdaten:
Restaurants, Bistros, Cafés, Frischetheken im Lebensmitteleinzelhandel und Lieferdienste, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen ab dem 1. Januar 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten und diese auch zurücknehmen.
In der gesetzlichen Regulierung ist verankert, dass eine Mehrwegvariante nicht teurer sein darf als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung. Es ist nicht ausreichend, Mehrwegverpackungen nur zum Verkauf anzubieten.
Jedoch darf für die Mehrwegverpackungen ein Pfand erhoben werden.


Regeln für große Betriebe (mehr als 5 Mitarbeiter* innen oder mehr als 80 m2 Verkaufsfläche, auch Ketten aus mehreren kleineren Niederlassungen):
Betriebe, die Einwegverpackungen anbieten, müssen auch Mehrwegverpackungen als Alternative anbieten (eigene aus Kunststoff oder Glas, Mehrwegbehälter von bestehenden Pool-Systemen). Dabei darf für die Mehrwegverpackungen Pfand erhoben werden. Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder andere Vergünstigungen erhoben werden. Die Betriebe müssen Kunden informieren. Gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen müssen zum Beispiel auf Plakaten und Schildern angebracht werden. Betriebe müssen die eigenhändig ausgegebenen Mehrwegbehälter wieder zurücknehmen.

Regeln für kleine Betriebe (bis zu 5 Beschäftigte und bis zu 80 m2 Verkaufsfläche, inkl. frei zugängliche Sitz- und Aufenthaltsbereiche):
Auf Wunsch der Kundschaft müssen die Betriebe Essen und Trinken in die von der Kundschaft mitgebrachten Becher und Schalen füllen. Die Betriebe müssen auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln auf diese Möglichkeit hinweisen. Die geltenden Hygienebestimmungen und die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit müssen beim Befüllen der mitgebrachten Gefäße beachtet werden.


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Update:

Rund 200.000 Tonnen Abfall (je nach Quelle leichte Unterschiede) entstehen jedes Jahr durch Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen – allein in Deutschland. Das vermüllt unsere Städte und Gemeinden, unsere Flüsse und Meere. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass umweltfreundliche Mehrwegsysteme zum neuen „Normal“ werden. Nun gilt seit dem 1. Januar in Deutschland die so genannte „Mehrweg-Angebotspflicht“ für Gastronomie-Betriebe. Bei McDonald’s, Burger King, Tchibo oder auch in Kinos müssen nun Mehrwegangebote gemacht werden, die nicht teurer als Einweg sein dürfen. Ziel: Durch die vermehrte Nutzung wiederverwendbarer Becher und Essensboxen sollen die Müllflut verringert, Ressourcen eingespart und das Klima entlastet werden. 
Doch hält das Gesetz, was es verspricht?
Die deutsche Umwelthilfe sagt in Veröffentlichungen ganz klar: Diese Mehrweg-Angebotspflicht ist leider eine Scheinlösung. Es gibt scheunentorgroße Schlupflöcher für große Konzerne, genauso wie für kleine Gastronomie-Betriebe. Die Nutzung von Einwegverpackungen bleibt zudem viel zu einfach. Deren negative Umweltauswirkungen spiegeln sich nicht im Preis wieder und es fehlen verpflichtende Anreize zur Verwendung der Mehrwegalternativen. Außerdem sind zahlreiche Betriebe immer noch nicht bereit für eine flächendeckende Umsetzung – obwohl sie über ein Jahr Zeit hatten, sich darauf vorzubereiten. Wir werden deshalb nun alle Hebel in Bewegung setzen, damit die neue Mehrweg-Angebotspflicht erstens verbessert und zweitens wirklich in ganz Deutschland umgesetzt wird. Als Konsumentin und Konsument können Sie einen wichtigen Beitrag leisten:

Ob im Restaurant, Bistro, Café, bei einer Sportveranstaltung oder im Kino – ob Kaffee, Salat, Asia-Essen oder Nachos: Fragen Sie nach der Mehrwegalternative oder bringen Sie Ihr eigenes Gefäß zum Befüllen mit. Mehrwegbecher sind den meisten Menschen bereits bekannt. Für Speisen ist eine dicht schließende Dose mit Deckel ideal. Nach dem Essen unterwegs können Sie den Deckel wieder schließen und eventuell sogar ihr genutztes Besteck darin transportieren – so bleiben Tasche oder Rucksack sauber.

Übrigens motiviert jede Nachfrage an der Theke auch die anderen Kundinnen und Kunden dazu, Mehrweg auszuprobieren und einzufordern. Jeder kleine Schritt ist wichtig.

Aber „im Kleinen“ etwas tun genügt nicht. Wir müssen „das große Rad“ auf bundepolitischer Ebene drehen. (Leicht gekürzt aus Text der Deutschen Umwelthilfe.)

In Düren sehen wir Grünen, dass Betriebe die neuen Regelungen teilweise gut umsetzen (z.B. Nudel&Holz mit Vytel-Boxen und Bächereien Kamps, Claßen und Moss mit Recup-Bechern), dass aber manche Betriebe die neuen Regelungen gar nicht kennen – oder bewusst nicht beachten. Wir bleiben da am Ball.
Falls es euch interessiert: Über diesen Link findet ihr eine Übersicht der Recup-Partner in Düren!
Eine lokale Suche der Partner hat auch Vytel hier.