Datenweitergabe durch Meldebehörden

Für den letzten Stadtrat im September 2022 hatten wir einen Antrag der Koalitionsfraktionen vorbereitet. Es ging dabei um die Bereitstellung eines Formulars zum Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten nach dem Bundesmeldegesetz und nach §58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz durch die Stadt Düren.

Folgender Sachstand war Auslöser: Das Meldegesetz von 2014 sieht eine erleichterte Datenweitergabe durch Meldebehörden vor.  Die folgenden Gruppen erhalten ohne ausdrücklichen Widerspruch des Betroffenen persönliche Daten:

  • Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Parteien und Wählergruppen
  • Rundfunk und Presse sowie Mandatsträger, die Informationen über Ehe- und Altersjubiläen ersuchen
  • Verlage wie Unternehmen, die Adressbücher erstellen

Der Antrag bezog sich deshalb auf die Bereitstellung eines Formulars zum Widerspruch im Downloadbereich des Bürgerportals der Stadt Düren und im Downloadbereich ‚Meldebescheinigungen‘ der Onlinedienste der Stadt Düren, außerdem sollte jeweils ein erklärender Text zum Sachstand verfasst werden und es sollte bei jeder Anmeldung auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.

Als Begründung hieß es im Antrag: Wer nicht möchte, dass das Meldeamt seine persönlichen Daten weitergibt, kann einen Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben reicht dafür aus, jedoch sollen die Bürger transparent auf die Situation hingewiesen werden und ein vorbereitetes Formular an entsprechender Stelle zum Download bereitgestellt werden. Diese Praxis wird bereits in vielen anderen Städten und Kommunen durchgeführt.
Als Anlage führten wir ein Beispiel der Gemeinde Swisttal an: widerspruch_meldegesetz.pdf (swisttal.de)

Bei Gesprächen noch vor der Ratssitzung konnten wir recherchieren, dass es ein solches Formular gibt, – das man es nur sehr schlecht findet. Mehrer Menschen hatten uns auch mitgeteilt, dass sie es bei der Anmeldung nicht bewusst wahrgenommen hatten. Wir haben deshalb vereinbart, dass die Darstellung nochmals geprüft und verbessert wird und der Antrag damit erledigt ist.

Falls noch nicht geschehen, könnt ihr hier der Datenweitergabe widersprechen und mehr Infos erhalten.