Abstand halten

Aus einem Gespräch unter Nachbarn entstand eine Banneraktion in den Sommerferien. Darüber berichten wir hier gerne – obwohl es kein grüner Termin war! Vor Unfällen im Straßenverkehr soll die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 28. April 2020 schützen.

Kraftfahrzeuge müssen seitdem einen Abstand von 1,50 Metern innerorts bzw. 2,00 Metern außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugen einhalten.  

Zuvor war der Rechtsbegriff des „ausreichenden Abstandes beim Überholen“ unbestimmt und nur aus Gerichtsurteilen abgeleitet.  Mit der Präzisierung ist nunmehr Handlungssicherheit für den Verkehrsteilnehmenden hergestellt. Der Radfahrende unterliegt einer erhöhten Unfallgefahr.
Ein ausreichend großer Seitenabstand ist wichtig, da das Fahrrad als Balancefahrzeug keinen spurgetreuen Fahrverlauf besitzt und aufgrund von Wind, Oberflächenqualitäten und Sogwirkung durch Kraftfahrzeuge zur Seite ausweichen kann. Bundesweite Umfragen zeigen, dass sich Radfahrerinnen und Radfahrer im sogenannten Mischverkehr unwohl fühlen. Sie weichen dann auf andere subjektiv zwar als sicher empfundene, objektiv jedoch unfallträchtige Verkehrsräume (wie Gehwege) aus.

Im Jahr 2018 führte der ADFC Berlin das Projekt Radmesser durch. Demnach fühlten sich von 5.000 Probanden knapp 90 Prozent durch zu enge Überholvorgänge gestört.

Mit der jüngsten StVO-Novelle starteten auch die Stadt Düren und Radfahrverbände Informationskampagnen und in Düren wurden z.B. zahlreiche Banner aufgehängt und 2 Busse mit großen Motiven zum Thema Abstand beklebt und auch zahlreiche PKW von Stadt und Partnern mit kleinen Aufklebern ausgestattet, um auf den erforderlichen Seitenabstand aufmerksam machen. Leider hat all dies nicht viel gebracht.

Mit einer Banneraktion wollen einige Dürener*innen nun nochmals auf das Problem hinweisen und um Rücksichtnahme bitten. Gleichzeitig fordern sie die Polizei auf, die bestehenden Gesetze auch wirksam zu kontrollieren. In anderen Polizeibehörden hat man sich dem Thema intensiv angenommen,- in Düren fehlen leider noch Kontrollen.

Der dringende Apell: Beim Überholen von Radfahrenden ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten. Um die schwächeren Verkehrsteilnehmenden besser zu schützen, wurde der erforderliche Mindestabstand konkret festgelegt: Kfz-Fahrende müssen einen festgeschriebenen Abstand von mindestens eineinhalb Metern innerorts und zwei Metern außerorts einhalten.
Dies erfordert in aller Regel einen Wechsel auf die Gegenfahrbahn!  
Wenn das nicht möglich ist, darf ein Kraftfahrzeug ein Fahrrad NICHT überholen.

Sie sehen: Den oft zitierte morgendlichen Megastau gegen 7.30Uhr an der Aachener Straße – und daneben eine kleine Verkehrssicherheitsaktion :-). Aber im Ernst, da muss was passieren, die engen Überholvorgänge sind gefährlich!

Frau Butlar schrieb uns einige Zeilen, die sie auch als Leserbrief an die Presse geschickt hatte:
Ich bin sehr gerne Bürgerin der Stadt Düren. Ich fahre sehr gerne Fahrrad. Ich lebe sehr gerne. Es muss doch möglich sein, dies unter einen Hut zu bringen.

Dies ist ein Apell an alle Autofahrer, die in Düren die Aachener Straße und die Monschauer Straße
(„Einfallstor aus der Eifel“) nutzen. Die Fahrbahn für Autos ist breit. Als Radfahrer*in bin ich rechtlich verpflichtet, Abstand zu sich möglicherweise öffnenden Fahrertüren parkender Autos einzuhalten.
Sie wiederum als Autofahrer*in müssen 1,5m Abstand zu mir als Radfahrer*in einhalten – schauen Sie gerne mal in die StVO. Ergo sind beide Straßen in beiden Richtungen für Autos nur einspurig zu nutzen!

Wenn Sie meinen, verbotenerweise den Radschutzstreifen überfahren zu müssen, tun Sie es wenigstens nur dann, wenn kein Radfahrer in Sicht ist. Ansonsten halten Sie bitte den Abstand ein.

Wenn Sie mich leicht schlingernd den Radschutzstreifen nutzen sehen, betrachten Sie es als Unterstützung und Erinnerung an Sie, den Abstand auch einzuhalten.

Ich. Will. In. Düren. Als. Radfahrin. LEBEN.

Die von einigen Politikern vorgeschlagene Teil – Alternativroute über die Goethestraße verrät sie als Autofahrer*innen: Diese Straße kann ich nur nutzen, wenn ich Milch gekauft, aber Sahne haben möchte (so schlecht ist der Weg).