Umbauarbeiten Euskirchener Straße starten

Am Montag, dem 2. Mai 2022, starten die Umbauarbeiten an der Euskirchener Straße zwischen dem Friedrich-Ebert-Platz und der Kreuzung Pfalzstraße/ Oststraße. Nach Angaben des Amtes für Tiefbau und Grünflächen der Stadt Düren sollen die Arbeiten in etwa anderthalb Jahre abgeschlossen sein.

Die Euskirchener Straße wird auf dem Abschnitt komplett erneuert und an die geänderten Verkehrsverhältnisse angepasst. Unter anderem wird es nach dem Umbau je Fahrtrichtung nur eine Fahrspur für Autos geben. Dadurch haben Fahrradfahrer und Fußgänger mehr Platz. Außerdem werden Stellplätze neu angeordnet und die Beleuchtung der Euskirchener Straße in dem Abschnitt vollständig erneuert. Mehr Bäume und Grünstreifen werten den Straßenraum weiter auf.

Vor den eigentlichen Straßenbauarbeiten sind umfangreiche tiefbautechnische Arbeiten zur Erneuerung der vorhandenen Kanalisation nötig. Die Arbeiten müssen teilweise in offener Bauweise durchgeführt werden, da sich die Kanalisation im Abschnitt Euskirchener Straße zwischen Friedrich-Ebert-Platz bis über die Einmündung Am Adenauerpark hinaus baulich in einem schlechten Zustand befindet und auch an ihre Kapazitätsgrenzen stößt. Hier werden Rohre mit einem größeren Durchmesser eingebaut. Im weiteren Verlauf, zwischen der Einmündung Am Adenauerpark bis hin zur Kreuzung Pfalzstraße/ Oststraße, werden in geschlossener Bauweise sogenannte Inliner in die vorhandenen Entwässerungsrohre eingezogen.

Nach dem offiziellen Spatenstich für die Umbauarbeiten, am kommenden Montag, wird die Euskirchener Straße zwischen dem Friedrich-Ebert-Platz und der Straße „Am Adenauerpark“ ab Montag, dem 9. Mai 2022, für sechs Wochen voll gesperrt. In dieser Zeit wird dort nach möglicherweise im Boden verborgenen Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg gesucht. Außerdem wird die Vollsperrung auch dazu genutzt, um im direkten Einmündungsbereich des Friedrich-Ebert-Platzes mehrere Schachtbauwerke freizulegen und umzubauen und erforderliche Kanalbauarbeiten in Richtung Binsfelder Straße durchzuführen.

Während der Vollsperrung wird in beide Fahrtrichtungen eine Umleitung über die Kölner Landstraße, die B 56n, die Römerstraße und die Binsfelder Straße eingerichtet. Im Anschluss gilt bis zum Abschluss der gesamten Umbauarbeiten auf der Euskirchener Straße eine Einbahnstraßenregelung. Die hierzu gehörigen Umleitungsstrecken werden dann ebenfalls entsprechend ausgewiesen.

Text: Pressestelle Stadt Düren. Bilder: Georg Schmitz (Grüne)
Wir Grünen begrüßen sehr, dass dieser Bereich nach Fertigstellung der B56n nun stadtverträglich gestaltet wird mit mehr Platz für Fuß- und Radverkehr und besseren Lebensbedingungen für die Anwohner*innen.
Link zum Pressebericht

Bitte auch beachten:

PRESSEINFORMATION – 02.05.2022Straßenmarkierungsarbeiten für den Radverkehr

Am Donnerstag, dem 5. Mai 2022, kann es im Gewerbe- und Industriegebiet „Im Großen Tal“, auf der Neußer Straße in Arnoldsweiler und auf der Kreisstraße 27 in Derichsweiler zu leichten Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Wie das Amt für Tiefbau und Grünflächen der Stadt Düren mitteilt, werden dort Straßenmarkierungen entfernt.

Auf den betroffenen Streckenabschnitten werden alte und zum Teil nicht mehr gesetzeskonforme Straßenmarkierungen mittels eines Road-Twisters demarkiert. Die Arbeiten dienen als vorbereitende Maßnahmen für neue Straßenmarkierungen, die, bei guter Witterung, ab Montag, dem 9. Mai 2022, aufgetragen werden sollen.

Ziel der neuen Markierungen in Derichsweiler ist es, den Knotenpunkt Schlicher Straße/ Martinusplatz übersichtlicher zu gestalten und klarer aufzuteilen. Außerdem werden Schutzstreifen für den Radverkehr neu markiert. Einerseits geht es dabei darum, die Radverkehrsanlagen an die aktuellen Gesetze anzupassen. Andererseits soll mit den neuen Markierungen die Fahrbahnbreite verringert und dadurch das Geschwindigkeitsniveau des Kraftverkehrs gesenkt werden. An potenziellen Gefahrenpunkten, wie etwa Einmündungen, werden die Schutzstreifen durch rote Flächenmarkierungen ergänzt.

Zu der Einrichtung der Schutzstreifen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gibt das Amt für Tiefbau und Grünflächen noch folgende Hinweise:

  • Die Schutzstreifen dürfen vom motorisierten Individualverkehr im Begegnungsfall ausnahmsweise befahren werden.
  • Schutzstreifen sind ein Angebot für Radfahrer im Fahrbahnbereich. Beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern ist auch hier der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.
  • Das Parken oder Halten auf Schutzstreifen ist mit Inkrafttreten der StVO-Novelle vom 28.04.2020 grundsätzlich verboten.