Heute, am 15.4. berät erstmal nach der Kommunalwahl der neue Ausschuss für Mobilität, Umwelt, Klimaschutz der Stadt Düren wichtige Themen der Stadt. Die Koalition ZukunftDüren hat das Thema Schottergärten auf die Tagesordnung setzen lassen und macht in ihrem Antrag bereits klar, dass es keine Schottergärten in Neubaugebieten mehr geben wird und dass man für die Umgestaltung auch im Altbestand werben möchte.
Passend dazu gibt es übrigens demnächst auch Zuschüsse des Kreises Düren für Umgestaltungen.
Eine gute Zusammenfassung mit Video bietet dieser Beitrag aus dem SWR
Video zur rechtlichen Einordnung:
Schottergärten Recherche 2021 (Linksammlung):
Unter https://www.mein-schoener-garten.de/gartengestaltung/gartenideen/schottergarten-41509 stehen nochmals die Gründe gegen Schottergärten.
Einige Kommunen in NRW haben sie deshalb bereits untersagt, das Land NRW will sie demnächst überall verbieten.
https://idur.de/wp-content/uploads/2020/10/2020-Sonderdruck-Schotterg%C3%A4rten-SB-222.pdf
http://www.sblq.de/files/Laura-Uphues—Bachelorarbeit—Schottergaerten—2020.pdf
Insgesamt bieten sowohl das BauGB über Festsetzungen in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a i. V. m. § 178 BauGB als auch die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über § 89 Abs. 1 Nr. 5 BauO NRW verschiedene Möglichkeiten, ein Schottergartenverbot umzusetzen. Die bereits bestehenden Vorschriften der §§ 9 Abs. 2 NBauO, 8 Abs. 1 BauO NRW bieten zudem die Möglichkeit, mittels Ordnungsverfügung gegen Schottergärten vorzugehen.
Allerdings, und das dürfte vielerorts das Problem sein, müsste stärker kontrolliert werden, ob Bauherren sich auch an die Auflagen halten. Das ist Reinhardt zufolge nicht überall der Fall. Er sagt grundsätzlich: „Was die Leute auf ihrem Privatgrund machen, da ist unser Einfluss endlich.“ Beim Gebäudebestand gelten ohnehin die früheren Bebauungspläne. Und da fehlen Verbote noch.
https://www.mein-schoener-garten.de/service/gartenrecht/schottergaerten-verboten-43171 sagt:
Auch in den Landesbauordnungen der meisten anderen deutschen Bundesländer heißt es, dass nicht überbaute Flächen zu begrünen oder zu bepflanzen und wasseraufnahmefähig zu gestalten sind. Befestigte Flächen für notwendige Stellplätze, wie zum Beispiel für Autos, Fahrräder oder Mülltonnen, sind in der Regel erlaubt.
So wurde in Remscheid eine Anfrage der Grünen beantwortet: http://ratsinfo.remscheid.de/sessionnet/bi/vo0050.php?__kvonr=10980
Umfangreiche Handlungsempfehlungen des Städte- und Gemeindebundes:
https://www.ikbaunrw.de/kammer-wAssets/redaktion/pdf/Service-neu/2019_11_14_Leitfaden-E_Vorgartengestaltung.pdf
https://www.kommunen.nrw/informationen/buecher-und-broschueren.html
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