Unser Antrag: Geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN
Verwendung geschlechtergerechter Sprache in der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir stellen hiermit folgenden Beschlussantrag:

  1. Um eine wirkliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, wird die Gemeinde Langerwehe sprachliche Gleichbehandlung in gesprochener Sprache, Schriftverkehr, Veröffentlichungen und anderen Textproduktionen anstreben. Dies gilt insbesondere für alle neuen Druckerzeugnisse und Vorlagen.
  2. Andere Vorschriften (Satzungen, Verordnungen) werden sukzessive überarbeitet.

Ziel:
Verwaltungssprache soll Frauen und Männer, Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen ansprechen und somit die tatsächliche Gleichbehandlung der Geschlechter fördern. In der Verwaltungssprache überwiegen noch immer maskuline Formulierungen. Das traditionelle Mitgemeintsein von Frauen führt zu Benachteiligung. Dies gilt es zu verändern. Die Verwendung allein der männlichen Form ist dem Anspruch einer geschlechtergerechten und demokratischen Sprache nicht angemessen.

Begründung:
Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften ist bereits im Bundesgleichstellungsgesetz § 1 Absatz 2 verbindlich geregelt. Damit wird gesetzlich anerkannt, dass Sprache als Spiegel der sozialen Wirklichkeit funktioniert. Daraus folgt auch, dass Sprachpraktiken als soziale Handlungen auf eine Gesellschaft einwirken. Die Veränderung des Sprachgebrauchs ist somit ein wichtiger Baustein, um eine tatsächliche Gleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindlichen Alltag zu gewährleisten.

Grundsätzliches:
Bei Beschreibungen von Sachverhalten und Realitäten, die Frauen und Männer betreffen, oder betreffen könnten, sollte dies auch explizit ausgedrückt werden. Es ist nicht ausreichend, Frauen „mitzumeinen“ oder in eine Fußnote zu verbannen.
Auf die traditionelle rein maskuline Bezeichnung von Personen ist konsequent zu verzichten.

Konkret:
Um geschlechtergerecht zu formulieren, kommen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten in Betracht: die Verwendung des Gender-Stars, die Feminisierung und die Neutralisierung.
In der Praxis ist eine Mischung aller Möglichkeiten üblich, da eine konsequente Feminisierung oft nicht durchgehalten wird, aber auch nicht immer neutrale Zuschreibungen existieren.

  • Verwendung des Gender-Stars*
    z.B. Bürger*innen, Landrät*innen usw. Dies hat den Vorteil, dass sowohl die weibliche Form sichtbar wird als auch die strenge Einordnung in ein zweigeschlechtliches Sprachsystem aufgehoben wird.
  • Feminisierung
    die weibliche Form wird explizit mitgenannt (Freundinnen und Freunde, der oder die Vorsitzende). Bei Aneinanderreihung der weiblichen und männlichen Form sollte darauf geachtet werden, kein Geschlecht überproportional oft an erster Stelle zu nennen.
  • Neutralisierung
    Dabei wird das Geschlecht eher unsichtbar. Neutralisierung sollte daher nicht zu oft genutzt werden, da sie nicht davor schützt, dass nur männliche Personen damit assoziiert werden und auch nicht dazu beiträgt, Frauen sichtbarer werden zu lassen.
    Neutralisierungen können gebildet werden durch:
    • Verwendung des Plural; in vielen Fällen werden Texte einfacher, wenn die betreffenden Personen im Plural bezeichnet werden. Sie verhindert zwar nicht Paarungen wie Schüler und Schülerinnen, erlaubt aber die unkomplizierte Fortführung mit sie, ihre Eltern und so weiter statt er oder sie, seine bzw. ihre Eltern.
    • substantivierte Adjektive oder Partizipien im Plural; um allzu viele Doppelungen (Lehrerinnen und Lehrer) zu vermeiden kann man auf Formulierungen wie: die Lehrenden, die Stellvertretenden, die Kranken, die Auszubildenden ausweichen.
    • Personen und Kräfte; Frauen und Männer sind nicht nur Menschen (der Mensch – er), sondern auch Personen (die Person – sie). So lassen sich einige Bezeichnungen mit Hilfe des Wortes Person umschreiben und ersparen dann die Nennung beider Geschlechter: der Lehrer oder die Lehrerin – die Lehrkraft; die Antragstellerin und der Antragsteller muss … –die Person, die den Antrag stellt muss…; Fachmänner und Fachfrauen – Fachkräfte)
    • Kollektiv- und Institutionsbezeichnungen; in einigen Fällen kann auch der Rückgriff auf die Bezeichnung des Kollektivs, bzw. des jeweiligen Gremiums helfen Doppelungen zu vermeiden. (die Präsidentin bzw. der Präsident – das Präsidium, die Beamten und Beamtinnen – die Beamtenschaft, die Dezernentin oder der Dezernent das Dezernat)

Mit freundlichen Grüßen

Chris Andrä
Fraktionsvorsitzender

Iris Tigges
Sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Umwelt und Energie