Offenlage Landschaftsplan

Beim Kreis Düren läuft derzeit die Offenlage des Landschaftsplanes Raum Düren. Wir bitten euch, schaut euch das mal an! Wertvolle Naturräume müssen berücksichtigt werden. Update: Frist wurde bis Mitte Juni verlängert!

Die Landschaftspläne im Kreis Düren bestehen aus einem Kartenteil und einem Textteil. In der sog. Entwicklungs- und Festsetzungskarte sind die Entwicklungsziele (in flächigen Farben), die verschiedenen schutzwürdigen Gebiete und Objekte (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale) sowie die Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes dargestellt. Die Landschaftspläne umfassen alle Bereiche außerhalb der Ortslagen und der bebaubaren Flächeninnerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne.
Durch die Schutzgebietsfestsetzungen gewährleisten die Landschaftspläne einen Schutz der abwechslungsreichen und jeweils einmaligen Landschaft. Der jeweilige Schutzgegenstand, der jeweilige Schutzzweck sowie die jeweils zu beachtenden Verbote (und gegebenenfalls Gebote) ergeben sich aus den Festsetzungen des jeweiligen Landschaftsplanes.
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen sollen ausschließlich auf freiwilliger und einvernehmlicher Basis mit den Betroffenen (Eigentümern u.a.) im Rahmen des Vertragsnaturschutzes realisiert werden. Hierzu gehören zum Beispiel Anpflanzungsmaßnahmen oder die Pflege kleinräumiger und schützenswerter Biotope.
Auch die im Landschaftsplan festgesetzten Gebote werden in Verbindung mit den notwendigen Pflege- und Entwicklungsplänen/-konzepten in Naturschutzgebieten mit den Grundstückseigentümern und sonstigen Betroffenen abgestimmt. Hierzu gehören zum Beispiel auch gezielte Lenkungsmaßnahmen in ökologisch wertvollen Bereichen.

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