Offener Brief: Sitzungen der Ausschüsse und des Stadtrats der Stadt Jülich

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Sehr geehrter Herr Fuchs,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,

auf Grund der aktuellen Beschränkungen wegen der Ausbreitung von COVID-19 sind im April alle angesetzten Rats- und Ausschusssitzungen entfallen. Informationen über die geplante Vorgehensweise zu den im Mai angesetzten Sitzungen haben wir bislang nicht erhalten.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 17. April 2020 Hinweise zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im Hinblick auf die Durchführung von Sitzungen gewählter Organe veröffentlicht; siehe:

https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2020-04-17_MHKBG-2_Sitzungsdurchfuehrung_Kommunen.pdf.

Den Hinweisen ist unter anderem zu entnehmen:

1Die nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts vorgesehenen Sitzungen kommunaler Gremien (insbesondere Räte, Kreistage und ihre Ausschüsse und Fraktionen) dienen der Ausübung und dem Erhalt der von Art. 28 Absatz 2 GG, Art. 78 Abs. 1 LV garantierten und auch weiterhin zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung.

2Sie fallen als solche nicht unter die nach den aktuell geltenden, auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergangenen Verordnungen (insbesondere Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) und Erlassen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und – sofern noch vorhanden – den darauf aufbauenden Allgemeinverfügungen der Kommunen zu untersagenden Veranstaltungen oder Versammlungen.

3Damit ist für die Räte, Kreistage und ihre Ausschüsse auch der Öffentlichkeitsgrundsatz aus § 48 Absatz 2 Satz 1 GO NRW (§ 33 Absatz 2 Satz 1 KrO NRW) grundsätzlich zu beachten“.

Da es somit die ganze Zeit möglich war, den Rat bzw. den HFA einzuberufen, entfällt in unseren Augen die Grundlage für Dringlichkeitsentscheidungen. Die Sitzungen von Stadtrat und Ausschüssen müssen daher so schnell wie möglich unter Einhaltung geeigneter Maßnahmen wieder aufgenommen werden. Die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretung muss schließlich erhalten bleiben. Insbesondere ist auch überhaupt nicht absehbar, wie lange die Beschränkungen bestehen bleiben müssen.

Die einberufenen interfraktionellen Gespräche gewährleisten nicht die notwendige Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Dort können keinerlei Entscheidungen getroffen werden. Zudem stehen dafür keine Sitzungsunterlagen zur Verfügung, sodass den Fraktionsmitgliedern keine Vorbereitung möglich ist.

Nach den Hinweisen des Ministeriums besteht die Möglichkeit, den Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, entscheiden zu lassen, „wenn zwei Drittel der Mitglieder des Rates einer Delegierung an den Hauptausschuss zugestimmt haben.“

Bei den Sitzungen der Ausschüsse müsste es möglich sein, geeignete Räumlichkeiten zu finden, die eine Einhaltung der Abstandregelungen gewährleisten.

Wir möchten Sie bitten, den im Rat der Stadt Jülich vertretenen Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern zeitnah einen Vorschlag über das weitere Vorgehen zu unterbreiten, der dann entsprechend abzustimmen wäre. Wir möchten ausdrücklich unsere Gesprächsbereitschaft signalisieren, um einvernehmliche Lösungen zu finden.

 Mit freundlichen Grüßen

Die Ratfraktion der GRÜNEN, Jülich

(Bildquelle: Pixelio.de)