Die Veranstaltungsfläche „Muschel“ im Stadtgarten im Brückenkopfpark erregt derzeit die Gemüter vieler Jülicherinnen und Jülicher. Vor allem das Vorgehen der Jülicher Stadtverwaltung und einer Mehrheit der politischen Entscheidungsträger im Stadtrat wirft Fragen auf. Bereits bei der ersten Vorstellung der Örtlichkeit im Jahr 2018 haben die Jülicher Grünen, unabhängig von der Art und der Positionierung des Bauwerks, ihre Bedenken geäußert. Während der nachfolgenden Planungen und rechtlichen Anpassungen haben die Grünen ihre Einwände kundgetan und dem Vorhaben nicht zugestimmt. Umso überraschender war der frühzeitige Baubeginn, über den die Jülicher Politik erst im Nachhinein informiert wurde. Insbesondere die Offenlegung des Bebauungsplans hat nun gezeigt, dass die Einwände der Grünen, z. B. bezüglich des Denkmalschutzes, überaus berechtigt waren.
Der Artikel „Ist der Bau der Muschel rechtskonform“ vom 12. März 2020 von Herrn Giesen sowie der Leserbrief „Ein Schandfleck am Brückenkopf“ vom 09. März 2020 von Herrn Retz in den Jülicher Nachrichten beleuchten sehr deutlich das Vorgehen und die Ignoranz der Jülicher Stadtverwaltung und einiger politischer Parteien.
Sowohl die Fraktion als auch der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen haben sich von Beginn an gegen den Bau der Muschel am Brückenkopf ausgesprochen und ihre Bedenken geäußert. Die von den Grünen vorgeschlagenen Alternativen (z. B. Bau der Muschel neben dem Parkplatz Lindenrondell) wurden nicht aufgegriffen. Nicht ernst genommen wurden zum einen auch die Einwände der Bevölkerung, insbesondere die nicht sachgerechte Offenlage des Bebauungsplans und die weiterhin ungeklärte Parkplatzsituation. Viel gravierender ist aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen allerdings das komplette Ignorieren der Denkmalschutzbelange. Das Amt für Denkmalpflege Rheinland muss sich veräppelt vorkommen, wenn der Beigeordnete Martin Schulz in einer öffentlichen Ausschusssitzung erklärt, dass die Stadt einer eventuellen Klage gelassen entgegensehe. Denn das bedeutet nicht weniger, als dass sich die Stadtverwaltung bereits mit der Möglichkeit einer Klage befasst hat.
Fest steht, dass das Verhältnis zwischen der Jülicher Stadtverwaltung und dem Amt für Denkmalpflege, ungeachtet einer gerichtlichen Auseinandersetzung, nachhaltig gestört und ein Vertrauensverhältnis zerstört ist. Der Worst Case wäre eine gerichtliche Niederlage der Stadt Jülich und eine damit verbundene Belastung der Stadtkasse und des Images. Neben den Prozesskosten und den Kosten für den Rückbau des Zeltes würde Jülich zum Gespött der Leute verkommen und die Jülicher Politik massiv an Autorität verlieren.
Dabei haben sich die Stadtverwaltung und Teile der Jülicher Politik selbst in diese missliche Lage gebracht, indem jahrelang die bevorstehende Schließung der Stadthalle ignoriert und keine nachhaltige Lösung präsentiert wurde.
Als Bündnis 90/Die Grünen werden wir uns dafür einsetzen, dass nach der Kommunalwahl eine dauerhafte interkulturelle Veranstaltungsstätte in Jülich, unter Einbeziehung aller Träger öffentlicher Belange, geschaffen wird.
Für die Fraktion: Marita Boslar und Carsten Wolf
Für die Partei: Emily Willkomm-Laufs und Sebastian Steininger
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