Windenergie – Konzentrationszonen

Bekanntmachung der Stadt Düren: Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Potenzialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Düren. Kommentar: Das Ende für Windräder in Dürenes Osten?

Wir möchten auf eine Offenlage hinweisen, die durchaus ernst zu nehmen ist. Wenn die bisher im Raum stehende Linie der Stadt unverändert weiter verfolgt würde, könnten die beiden Windenergiezonen Arnoldsweiler und Düren Ost verloren gehen. Da wir Grüne dies nicht wollen, arbeiten wir uns gerade intensiver ins Thema ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Düren hat in der Sitzung vom 01.10.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Potenzialstudie für Windenergiekonzentrationszonen beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung:
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren wurde eine Po-tenzialstudie für Windenergiekonzentrationszonen erarbeitet. Ziel der Studie ist es, Flächen zu identifizieren, die für die Ausweisung von Windenergiekonzentrationszonen im Flächennut-zungsplan der Stadt Düren geeignet sind. Die Potenzialstudie soll als städtebauliches Ent-wicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einfließen. Die Potenzialstudie umfasst ein gesamtstädtisches räumli-ches Konzept, welches auf einer umfassenden Raumanalyse basiert und auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet wurde.
Der Entwurf der Potenzialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Düren liegt in der Zeit vom 02.12.2019 bis 23.12.2019 einschließlich und vom 02.01.2020 bis 10.01.2020 einschließlich im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung, 52349 Düren, Rathaus Kaiserplatz 2-4, Erdgeschoss, Raum 005 aus und kann während folgender Zeiten von jedermann eingesehen werden:
montags bis mittwochs von 08.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr, freitags von 08.00 – 12.00 Uhr. Darüber hinaus sind die öffentlich ausgelegten Unterlagen auf der folgenden Internetseite einsehbar: http://www.dueren.de/leben-wohnen/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/
Stellungnahmen können während der oben genannten Auslegungsfrist per E-Mail an stadtplanung@dueren.de oder an die Stadtverwaltung Düren, Amt für Stadtentwicklung Abteilung Planung, 52348 Düren, gerichtet werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können bei der Beschlussfassung über die Potenzialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Düren unberücksichtigt bleiben.

Wir laden alle Leser*innen ein, vor dem 10. Januar eine fundierte Stellungnahme abzugeben.