Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt:
- Die Stadt Jülich weist entsprechende Flächen zur Anpflanzung von Obstbäumen aus, die durch die Jülicher Bevölkerung bei feierlichen Anlässen bepflanzt werden können (Geburt, Eheschließung, Jubiläen, Geburtstagen, etc.)
- Die Stadt Jülich stellt eine Auswahl an Obstbäumen, die gepflanzt werden können, bereit und pflanzt diese durch den Bauhof nach Übernahme der Kosten durch die Eltern/Brautpaare/Jubilare auf den gemäß 1. zur Verfügung gestellten Flächen zu festen Zeiten (2-mal im Jahr, Frühjahr und Herbst) ein.
Begründung:
Viele Städte und Gemeinden haben zur Identifizierung mit ihrer Stadt Aktionen gestartet, dass Eltern bei der Geburt eines Kindes einen Baum pflanzen können. Dies erfolgt meist unter der Federführung des jeweiligen Bauhofs bzw. Gartenamtes und Übernahme der entsprechenden Pflanzkosten durch die Eltern. Hierbei steht es den Eltern frei, eine Plakette mit dem Namen und Geburtsdatum des Kindes anbringen zu lassen.
Als Beispiel sei hier die Stadt Wesseling aufgeführt: https://www.wesseling.de/medien/publikationen/Babypark_Wesseling.pdf
Hierdurch kann eine Identifizierung mit dem jeweiligen Ort und auch eine Verbundenheit des Kindes im weiteren Leben gefördert werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt, dies noch auszuweiten und nicht nur für Geburten, sondern auch bei anderen Anlässen entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen. Als Möglichkeiten werden die Flächen betrachtet, die durch die letzten Sommer schon sehr in Mitleidenschaft gezogen wurden oder auch nicht weiter genutzt werden. Hier seien als Beispiel folgende Flächen aufgeführt: jetzige Freifläche (Blühfläche) vor dem Kindergarten Bertastraße, nicht mehr genutzte Flächen der Kleingartenanlage im Heckfeld, Flächen an der Rur, wo Pappeln gefällt werden, weitere Flächen am Ortseingang von Jülich. In den Ortsteilen können bestimmt Flächen auf Nachfrage durch die Ortsvorsteher/innen benannt werden.
Durch die Pflanzung, die durch den Bauhof zu den entsprechenden Pflanzzeiten im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres vorgenommen werden, soll kein Eigentumsrecht entstehen. Sollte es nach der Pflanzung zu einem Baumausfall kommen, wird die Pflanzung in der nächsten Pflanzperiode durch die Stadt Jülich erneut vorgenommen.
Eine Festlegung auf Obstbäume soll dazu beitragen, dass auch ein Nutzen für alle entsteht, da die jeweiligen Früchte von allen geerntet werden können.
Durch Anbringung von entsprechenden Plaketten mit dem jeweiligen Ereignis, falls dies gewünscht ist, entsteht eine langlebige Erinnerung, dem Klimaschutz wird durch Pflanzung von Bäumen etwas Gutes getan und ein Nutzen durch entsprechende Ernte ist für alle gegeben.
Der Bauhof soll zur Vereinfachung eine Vorauswahl an entsprechenden Bäumen tätigen und eine entsprechende Preisliste zur Auswahl bereitstellen.
Die entsprechenden Flächen sollen zu einem neuen Grünflächenkonzept der Stadt Jülich beitragen, in dem Bäume und deren Pflege eine höhere Wertigkeit erhalten. Dies soll zum einen auch in das integrierte Handlungskonzept (InHK) einfließen, aber auch ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Jülich werden.
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