LKW Fahrverbot reicht nicht

Auch wenn die CDU ihre Aussagen zur Umgestaltung der Euskirchener Straße noch so oft wiederholt, werden sie dadurch nicht wahr.

Der Verkehrs- und Bauausschuss hat auf Vorschlag der Stadtverwaltung einen richtigen und wichtigen Beschluss gefasst, um ein Dieselfahrverbot abzuwenden. Es ist absolut notwendig und richtig, dass die Stadt Düren im Sinne der Menschen an der stark belasteten Straße aktiv wird und diese nicht länger „ihrem Schicksal überlässt“, so Georg Schmitz für die Dürener Grünen.
„Der EU Grenzwert wurde damals festgelegt, um auch Kinden, alten und kranken Menschen saubere Luft zum Atmen zu garantieren. Es ist gut, wenn Düren alle Kraft darauf setzt, baldmöglichst die zulässigen Werte zu erreichen“. Die aktuelle Änderung des deutschen Immissionsschutzgesetzes bezeichnet der Sprecher des Ortsverbandes Düren als eine Nebelkerze. „Die GroKo beschloss die Änderung des Immissionsschutzgesetzes und versucht damit de facto eine Grenzwerterhöhung von 40 auf 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid, um der Autolobby auf Kosten unserer Umwelt und Gesundheit eine Gefälligkeit zu erweisen. Das ist juristisch wohl kaum haltbar!“

In der neuerlichen CDU Stellungnahme stecken erneut die bereits widerlegten Aussagen, also Fehler:

  • Man kann aus einzelnen Monatswerten keine belastbaren Schlüsse ziehen. V.a. sind die Werte im letzten Winter nicht nur in Düren deutlich niedriger als sonst ausgefallen, sondern auch in anderen Städten. Die Ursache dürften v.a. Wetterbedingungen sein.
  • Im Luftreinhalteplan ging man 2013 davon aus, dass v.a. die Nutzfahrzeuge zu den Problemen etwa 50% beitragen und die Modernisierung des gesamten Fahrzeugparks in Deutschland auch lokal Reduktionen bringt. Erst danach wurde bekannt, dass Fahrzeughersteller Schummelsoftware verwenden und dass der NOX-Ausstoß die Herstellerangaben sowie die zulässigen Werte um ein Vielfaches überschreiten.
  • Die Behauptung, die Verkehrsdichte verdoppele sich durch Wegfall der 2 Außenspuren ist nicht zu verstehen. Tatsächlich bleibt der Abfluss in den Kreisverkehr ja gleich und nur der Zufluss wird mittels Ampel besser gesteuert, so dass in Spitzenzeiten weniger Fahrzeuge mit laufendem Motor in der Häuserschlucht stehen.
  • Die Feuerwehr wird als Argument „missbraucht“. Tatsächlich fahren Einsatzfahrzeuge heute auf zwei verstopfte Spuren zu, wo Kraftfahrzeuge nicht mal eben ausweichen können. Zukünftig ist das problemlos möglich, weil neben der Fahrspur ein breiter Schutzstreifen Platz zum Ausweichen bietet. Die Maßnahme ist also eindeutig eine Feuerwehr-Beschleunigungsprogramm!

Unterm Strich bliebt festzuhalten, dass die CDU mit abenteuerlichen Mitteln an der Politik der freien Fahrt für freie (Auto) – Bürger festhält und immer noch nicht realisiert hat, dass sich die Welt verändert. Den Bürgern sind Klima – und Gesundheitsschutz inzwischen deutlich wichtiger als Betonwüsten und wir appellieren dringend dazu, die geplanten Maßnahmen der Stadtverwaltung im Stadtrat zu ermöglichen. Sollte es zu einem Dieselfahrverbot kommen, werden wir den Bürgerinnen und Bürgern Tag für Tag sagen, wer dafür verantwortlich ist: Die Dürener CDU!

Das muss man wissen: Wir Grünen sagen zu den Berliner Beschlüssen, dass dies nur ein Gesetz für die Autolobby ist, statt die Menschen mit wirksamen Maßnahmen wie Hardware Nachrüstungen zu schützen.

  • Die Luft in den Städten wird dadurch keinen Deut besser. Damit hält die Bundesregierung an ihrer Symbolpolitik fest und riskiert weiterhin Fahrverbote.
  • Die Bundesregierung wiegt tausende Bürgerinnen und Bürger in der falschen Sicherheit, dass in ihrer Stadt nie ein Fahrverbot kommen wird. Doch auch in Zukunft werden sich Gerichte auf den 40-Mikrogramm-Grenzwert beziehen müssen, wenn es darum geht, über Fahrverbote zu urteilen. Platzt dieser ungedeckte Scheck, wird der Politikverdruss riesig.
  • Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, braucht es endlich wirksame Maßnahmen dieser Bundesregierung in Form von Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Autoindustrie und die Einführung der blauen Plakette.
  • Doch mit ihrer Tatenlosigkeit lässt die Bundesregierung Länder und Kommunen im Regen stehen. Diese dürfen jetzt nicht auf den Taschenspielertrick der Bundesregierung reinfallen, sondern müssen sich konsequent für den Gesundheitsschutz in deutschen Städten einsetzen. Das beste Beispiel, dass sinnvolle Luftreinhalteplanung unter Einhaltung bestehender Grenzwerte funktioniert, haben die Stadt Wiesbaden und das Land Hessen geliefert.

Die Bundesregierung versucht einen juristischen Trick: Fahrverbote sollen künftig schwieriger zu verhängen sein, auch wenn die Grenzwerte (zwischen 40 und 50 µg NO2) überschritten sind. Sowohl im Rahmen der Anhörung des Umweltausschusses (insb. Prof. Dr. Klinger und Herr Kopp-Assenmacher, Fachanwalt für Umweltrecht) als auch in der Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wurde allerdings bereits formuliert, dass das Gesetz nicht in der Lage ist, Fahrverbote bei Messwerten zwischen 40 und 50 µg NO2 zu verhindern. Fahrverbote sind trotz des Gesetzes weiterhin wahrscheinlich, wenn es kein anderes Mittel gibt, das die Einhaltung des Grenzwertes von 40µg NO2 ebenso schnell erreicht. Auch weitere Stimmen in der juristischen Fachliteratur kommen zu dieser Einschätzung und sehen die „Auslegungshilfe“ der Bundesregierung darüber hinaus als verfassungs- und europarechtswidrig (Prof. Dr. Dr. Will, „Neues zu den sog. Diesel Fahrverboten“, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht S. 17 (24 f.)). In den renommierten juristischen Fachzeitschriften finden sich keine Stimmen, die die Position der Bundesregierung stützen. Auch aus unserer Sicht ist die Position der Bundesregierung juristisch nicht haltbar und führt nur zu mehr Rechtsunsicherheit.

Länder und Städte, die sich auf die Wirksamkeit der neuen Regelungen verlassen, erhöhen zum einen die Gesundheitsrisiken für insb. sensible Personengruppen (Kinder, Schwangere, Alte, Menschen mit Atemwegserkrankungen) und laufen zum anderen Gefahr wegen europarechtswidrigen Verhaltens vor Gericht verklagt zu werden. Zudem droht Deutschland beim Versuch der Umsetzung des geänderten Bundesimmissionsschutzgesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU Kommission sowie Strafzahlungen. Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwegen, Park-and-Ride-Parkplätzen oder den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutliche schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und hilft den Wiesbadener*innen nun schneller zu einer sauberen und gesunden Luft.

Parallel zur Diskussion in Berlin und Düren wurde die Stadt Reutlingen jüngst zu einem Dieselfahrverbot verurteilt. Siehe auch: https://www.swr.de
https://www.tagblatt.de

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Tübingen liegt der Stickstoffdioxid -Wert in Reutlingen an der stark belasteten Messstelle Lederstraße im Schnitt bei 53 Mikrogramm (2018). In Düren erwartet man einen Mittelwert von 54 µg für 2018, allerdings ist der Wert noch nicht öffentlich bekannt bzw. formell bestätigt. Die deutsche Umwelthilfe machte deutlich, dass für sie die 50µg keine Bedeutung haben – juristisch betrachtet wird weiterhin nur der EU Grenzwert. Man ist sich sicher, dass die Berliner Beschlüsse juristisch nichts ändern.


Nachtrag vom 3.5.2019: Mail 

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,

der nach teils heftiger Diskussion im Rat am 10.04.2019 gefasste Beschluss, den für die NOX-Grenzwerteinhaltung kritischen Abschnitt der Euskirchener Straße zwischen Oststraße und Friedrich-Ebert-Platz von vier auf zwei Fahrspuren zu reduzieren, wurde in der zweiten Woche der Osterferien umgesetzt. Nach den Ferien hat das Amt für Tiefbau und Grünflächen Verkehrsbeobachtungen auch in den relevanten Hauptverkehrszeiten durchgeführt. Resümierend ist festzustellen, dass sich der Verkehrsabfluss wie geplant wie folgt eingestellt hat:

  • Durch die Reduzierung der Grünzeit in Geradeausrichtung an dem Knoten Euskirchener Straße/Zülpicher Straße/Miesheimer Weg und an dem Knoten Euskirchener Straße/Oststraße/Pfalzstraße wird der Verkehr hier planmäßig zurückgehalten.
  • Der am Knoten Euskirchener Straße/Oststraße/Pfalzstraße dann pulkförmig zweispurig Richtung Friedrich-Ebert-Platz fahrende Verkehr verflechtet sich ohne Probleme bis zur Stelle, an der von zwei auf eine Fahrspur reduziert wird (kurz vor der Einmündung Am Adenauerpark).
  • Diese Fahrzeuge fahren dann in mäßigem Tempo einspurig Richtung Friedrich-Ebert-Platz.
  • Die kurz vor dem Friedrich-Ebert-Platz wieder existierende zweispurige Rechtsabbiegemöglichkeit wird genutzt und die Fahrzeuge fädeln sich reibungslos in den Kreisverkehr ein.
  • Der übliche Rückstau vor der Einmündung in den Friedrich-Ebert-Platz (Stelle, an der die Passivmelder die NOX-Werte misst) ist ausgeblieben.
  • Stadtauswärts sind auf dem neuen Parkstreifen Fahrzeuge geparkt.
  • Der einspurig aus dem Friedrich-Ebert-Platz bergauf abfließende Verkehr fährt ohne Probleme Richtung Süden.

Es ist somit gelungen, eine deutliche Verkehrsentlastung des kritischen Abschnitts der Euskirchener Straße herbeizuführen, was sich auch in einer Reduzierung der NOX-Werte bemerkbar machen müsste. Das von vielen befürchtete oder herbeigeredete Verkehrschaos ist definitiv ausgeblieben.

Mit freundlichen Grüßen – Heiner Wingels Tiefbaumamt