Radwegebenutzungspflicht

..wird aufgehoben. In Düren dürfen Radfahrer künftig häufiger auf der Straße fahren. Die Radwegebenutzungspflicht wird vermehrt aufgehoben, die entsprechenden blauen Schilder mit weißem Fahrrad werden abgebaut. Damit wird den Radfahrern ermöglicht, selber zu wählen, ob sie die Straße oder den Radweg benutzen. V.a. wir Grüne hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass die Anordnungen in Düren dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema widersprechen. Nach zahlreichen Verzögerungen gab es nun diesen Pressetext der Stadt Düren:

Benjamin Raßmanns, Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Umwelt, weist darauf hin: Die häufigste Unfallursache unter Beteiligung von Radfahrern ist, dass sie auf dem Radweg an Einmündungen und Zufahrten von Autofahrern übersehen werden. Auf der Fahrbahn sind Radfahrer häufig sicherer. Dies mag im subjektiven Empfinden des einzelnen Radfahrers manchmal anders erscheinen, aber objektiv gesehen ist es eine Tatsache. Die wenigsten Unfälle mit Radfahrern passieren auf Straßen ohne Radweg.
Im November 2010 hatte zudem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 3 C 42.09) entschieden, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung – StVO).
Auf Grundlage dieses Urteils wurden durch das Amt für Tiefbau und Grünflächen der Stadt Düren in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Mobilitätsforum alle Radwege im Stadtgebiet überprüft. Außerorts und an stark befahrenen Gefahrenpunkten bleibt die Radwegebenutzungspflicht bestehen. Bei Radwegen ohne blaues Radwegeschild haben Radfahrer in Zukunft die Wahl, ob sie auf dem Radweg oder auf der Straße fahren. Das Abhängen der blauen Schilder wird sukzessive durch den Dürener Service Betrieb übernommen. Zur Verdeutlichung werden temporär Hinweisschilder mit „Benutzungspflicht hier aufgehoben!“ installiert. An Ampelkreuzungen ist mit dem Radfahrer auf der Fahrbahn zudem häufig eine Anpassung der Ampelschaltung notwendig.
Darf ich auch auf Gehwegen fahren?
Nur wenn das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, dürfen Radfahrer den Gehweg benutzen. Kinder unter 8 Jahren müssen immer auf dem Bürgersteig fahren, bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie es noch, für Radfahrer ab 10 Jahren ist es verboten. Gehwege sind dem Fußgänger vorbehalten. Ausnahme: Gehwege, die für die Benutzung durch Radfahrer zugelassen werden, sind mit dem Schild „Radfahrer frei“ besonders gekennzeichnet. Hier darf Rad gefahren werden, es gibt aber keine Benutzungspflicht. Radfahrer müssen hier sogar besonders vorsichtig sein. Da sie zu Gast auf einem Gehweg sind, dürfen sie nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Am einfachsten merkt man sich: Ein benutzungspflichtiger Radweg ist beschildert (rundes blaues Schild mit weißem Fahrrad-Symbol). Fehlen die blauen Schilder, dann dürfen Radfahrer auch die Fahrbahn benutzen. Dies müssen auch die Autofahrer beachten. Denn vermehrt werden Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, obwohl auch ein Radweg vorhanden ist.
Fahrradbeauftragter Uwe Schmitz betont: „Durch die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist es notwendig, dass die verschiedenen Verkehrsteilnehmer verstärkt Rücksicht aufeinander nehmen, damit ein positives Miteinander im Straßenverkehr möglich ist.“

Quelle: dueren.de

Gleichzeitig werden aktuell in Düren -wie von uns gefordert – die Sackgassen markiert, bei denen es für Fußgänger und Radfahrer ein Durchkommen gibt. Auch dieser Erfolg freut uns sehr, denn wir haben schon sehr lange darauf gewartet. Wir hoffen, dass die beiden Projekte „Radwegbenutzungspflicht“ und „Sackgassen“ bis zum Herbst abgeschlossen sind und auch das Thema Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer/innen zügig bearbeitet wird.