Katzenschutzverordnung für Langerwehe

Foto: Tom Mirbach

Heute haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD/FDP im Rat der Gemeinde Langerwehe ihren gemeinsamen Antrag auf Einführung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen (Katzenschutzverordnung) gestellt, Der Antrag soll in der Ratssitzung am 7. Dezember ab 18:00 Uhr in der Kulturhalle beraten und beschlossen werden.

Diese Verordnung gilt für alle Katzen, die fünf Monate oder älter sind und Zugang ins Freie haben. Für Katzenzüchter können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtig?

Die Überpopulation von Katzen ist ein ernsthaftes Problem und verursacht unermessliches Leid. Die Katzen leiden unter Futtermangel und Verwilderung, da die Hauskatze nicht für ein Leben in der Wildnis geeignet ist. Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal jährlich fortpflanzen. Selbst bei einer konservativen Rechnung von drei überlebenden Kätzchen pro Wurf vermehrt sich die Population sprunghaft. So können in sieben Jahren bis zu 420.000 Tiere entstehen.

Die Häufigkeit von Geschlechtsakten und Kämpfen bei nicht kastrierten, freilebenden Katzen führt zu einer rasanten Verbreitung von Katzenkrankheiten, die meist tödlich enden, z.B. Katzenschnupfen, Katzenseuche, FIP, FIV. Hieraus resultiert erhebliches Leiden für diese Katzen.

Zur Bekämpfung der Überpopulation von Katzen und dem damit verbundenen Leid ist ein Lösungsansatz wichtig, der an den Ursachen ansetzt, d.h. Kastration, Kennzeichnung und Registrierung (z.B. bei Tasso oder im Deutschen Haustierregister).

Hier ist der ganze Antrag: Antrag zur Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen in der Gemeinde Langerwehe 10.11.2017-1

Die Ratssitzung ist öffentlich. Wir würden uns über Ihre Unterstützung sehr freuen.

So sieht es ohne Katzenschutzverordnung aus! (Fotos: Tom Mirbach)