Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.02.2017

Antrag auf Sozialarbeiterstelle in Vollzeit nach § 4 (Fn5) des Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Seit zwei Jahren leben nun Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge, von denen viele durch ihre schrecklichen Erlebnisse traumatisiert und in der völlig neuen Situation unsicher sind, in der Gemeinde Langerwehe. Die Zahl der Geflüchteten wird auch in unserer Gemeinde voraussichtlich in 2017 wieder steigen. Viele sind auch jetzt noch nicht menschenwürdig untergebracht und es gibt, vor allem in den beiden Containeranlagen in Jüngersdorf immer wieder Probleme, die vor allem in der schlechten Unterbringung und der fehlenden Betreuung der dort lebenden Menschen begründet sind. Auch die Situation in Wenau ist nicht wirklich gelöst worden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die soziale Betreuung der Menschen als besonders wichtige Aufgabe dar, die die Gemeinde nach § 4 (Fn5) des Flüchtlingsaufnahmegesetzes – FlüAG zu gewährleisten hat.

§ 4 (Fn 5) Pauschalierte Landeszuweisung (1) Für die Aufnahme und Unterbringung nach § 1 sowie für die Versorgung der ausländischen Flüchtlinge im Sinne des § 2 stellt das Land den Gemeinden ab dem Jahr 2016 jährlich Finanzmittel in Höhe von 1,81134 Milliarden Euro zur Verfügung, soweit nicht eine Anpassung nach Absatz 2 erfolgt. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln sind 3,83 Prozent ausschließlich für die soziale Betreuung zu verwenden. Die Mittel werden auf die Gemeinden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel in § 3 Absatz 1 verteilt. Der Betrag nach Satz 1 wird zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember mit jeweils einem Viertel durch die Bezirksregierungen ausgezahlt.

Wie wir beim Runden Tisch Asyl vom 29.11.2016 und im Ausschuss für Jugend- und Sozialangelegenheiten vom 01.12.2016 von der Verwaltung und vom Asylkreis Langerwehe erfuhren, ist die soziale Betreuung der Geflüchtete in der Gemeinde Langerwehe, insbesondere in den beiden Containeranlagen in Jüngersdorf und in Wenau 4, weder durch Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes noch durch Ehrenamtliche des Asylkreises zu leisten, da vor allem die dort lebenden Menschen professionelle, fachliche Unterstützung brauchen.

Wir beantragen daher, schnellstmöglich eine Sozialarbeiterstelle in Vollzeit, zunächst befristet auf zwei Jahre, einzurichten und zu besetzen. Die Finanzierung ist durch die oben genannte Landeszuweisung gesichert.