Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten vom 02.02.2017

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ hier: Aufhebung des Beschlusses vom 6.12.2016

In der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten vom 6.12.2016 wurde der Beschluss gefasst, das Bauleitplanverfahren nicht weiter zu führen sowie die Beschlüsse zur 1. Änderung des Bebauungsplans vom 19.04.2016 aufzuheben.

In der Verwaltungsvorlage wurden beispielhaft die Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit vorgetragen. Sie betrafen u.a. die Anlagenhöhe, den Schattenwurf, die optisch bedrängende Wirkung sowie die Befeuerung. Weiter wurde dargelegt, nach intensiven Gesprächen der Verwaltungen Eschweiler und Langerwehe mit dem Investor habe sich dieser weder auf eine Reduzierung der Anzahl der Anlagen noch auf eine Verringerung der Anlagenhöhe eingelassen. Auch werde die Stadt Eschweiler in ihrer Sitzung am 08.12.2016 über einen gleichlautenden Beschluss entscheiden.

Entgegen den Ausführungen der Verwaltung war jedoch vor der Sitzung vom 6.12.2016 den jeweiligen Verwaltung als auch den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden ein Schreiben des Investors eingegangen, in dem er seine Bereitschaft mitteilt, Änderungen bei der Anzahl der Räder, bei der Höhe der Räder als auch bei der Befeuerung vorzunehmen. Auch hatte er nochmals um ein Gespräch gebeten.

Hierauf wurde von Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung hingewiesen. Aus den Reaktionen einzelner Mitglieder des Ausschusses konnte durchaus der Eindruck gewonnen werden, dass dieses Schreiben nicht allen Mitgliedern bekannt war.

Die Stadt Eschweiler hat entgegen der Verwaltungsvorlage auch nicht am 08.12.2016 entschieden, vielmehr den Tagesordnungspunkt abgesetzt und ein Gespräch mit den Investor vereinbart.

Zwischenzeitlich müsste sowohl der Gemeinde Langerwehe als auch allen Fraktionsvorsitzenden ein PowerPoint-Vortrag des Investors mit den geänderten Vorschlägen vorliegen.

Es wird nunmehr beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Beschluss vom 06.12.2016 wird aufgehoben
  2. Die Gemeinde wird beauftragt dem Investor die Möglichkeit zu geben im Bauausschuss oder in einer öffentlichen Informationsveranstaltung sein neues Konzept vorzustellen. Ggf. kann dies in Absprache mit der Stadt Eschweiler erfolgen.

Lassen wir den Beschluss vom 6.12.2016 bestehen verzichten wir leichtfertig darauf, einen weiteren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Der Investor kommt in den wesentlichen Punkten den Einwendungen und Bedenken der Öffentlichkeit entgegen.

Auch besteht die reale Möglichkeit, dass nunmehr die Stadt Eschweiler unter den geänderten Bedingungen das Vorhaben nicht mehr ablehnt. Würde die Gemeinde Langerwehe dann immer noch bei Ihrer Ablehnung bleiben würden trotzdem – aber dann nur auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler – die neuen Windräder aufgestellt. Es ergäben sich dann die gleichen Auswirkungen zur Anlagenhöhe, zum Schattenwurf, zur optischen Beeinträchtigung und zur Befeuerung. Nur hätten wir in Langerwehe keinen Einfluss mehr auf die Art der Räder und würden ggf. auch auf Steuereinnahmen aus dem Betrieb einer Anlage verzichten.