Singvogelfänger in Düren-Niederau aufgeflogen

Komitee gegen den Vogelmord e.V., PRESSEMITTEILUNG – 09. November 2016: Zahlreiche verbotene Fallen und 34 lebende Vögel beschlagnahmt

Im Kreis Düren haben Vogelschützer einem professionellen Vogelfänger das Handwerk gelegt. Wie das Bonner Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, wurden nach einer Anzeige des Verbandes gestern auf einem Privatgarten im Dürener Stadtteil Niederau eine riesige Anzahl aktiver Vogelfallen sowie insgesamt 34 lebende geschützte Vögel  beschlagnahmt.

„Nach einem Hinweis haben wir das Grundstück gestern morgen beobachtet und festgestellt, dass dort zahlreiche einheimische Vögel in Käfigen und Volieren gehalten werden. Außerdem konnten wir von außen ein etwa 4 Meter langes hauchdünnes Fangnetz und eine mit lebenden Zeisigen beköderte Greifvogelfalle erkennen“, berichtet Komiteesprecher Alexander Heyd. Das per Telefon von den Vogelschützern verständigte Veterinäramt fackelte nicht lange und stand zwei Stunden später, unterstützt von Polizeibeamten und einem sachkundigen Biologen, vor der Tür des Vogelfängers. Bei der anschließenden Kontrolle des Gartens staunten die Beamten nicht schlecht: Auf dem Schuppendach, in Bäumen, auf dem Rasen – überall standen aktive Vogelfallen in jeder erdenklichen Form und Größe. Daneben zahlreiche Käfige mit lebenden Lockvögeln und Schalen mit Vogelfutter, die Wildvögel in die Fanggeräte lotsen sollten. „Das war ein professioneller Fanggarten, wo Vogelfang in ganz großem Stil betrieben wurde“, so der Biologe Axel Hirschfeld, der bei der Aktion dabei war.

Laut Komitee hatte der Mann es offenbar vor allem auf Singvögel abgesehen, die er anschließend in Volieren sperrte. Bei der gestrigen Kontrolle wurden insgesamt 32 einheimische Singvögel beschlagnahmt, darunter 9 Girlitze, 8 Erlenzeisige, 7 Stieglitze, 5 Gimpel, 2 Grünfinken und ein Birkenzeisig. Die Behauptung des Mann, einen Teil dieser Vögel  gezüchtet zu haben, wird zur Zeit von den Behörden überprüft, erscheint aber aufgrund der Haltungsbedingungen und der Vielzahl der vorgefundenen Fanggeräte sehr unwahrscheinlich. Neben den Singvögeln wurden bei der Kontrolle auch ein lebender Turmfalke und ein Sperber entdeckt, die unter tierquälerischen Bedingungen in kleinen Drahtkäfigen gehalten wurden. Als Beweismittel sichergestellt wurden zudem insgesamt 21 auf dem Grundstück aufgestellte oder gelagerte Fanggeräte, darunter zwei Fangnetze, ein Dutzend Käfigfallen für Singvögel, drei mit Netzen bespannte Bügelfallen, ein großer Fangkorb für Singvögel, zwei Sperberfallen und ein Habichtfangkorb. Wie das Komitee weiter mitteilt, gibt es zudem Hinweise darauf, dass der Mann regelmäßig Vögel im Internet zum Verkauf angeboten hat. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und Tierquälerei.

V.i.S.d.P und Kontakt für weitere Informationen : Komitee gegen den Vogelmord e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Heinz Schwarze: Tel.: 0228/665521 oder 01794803805 (A.Hirschfeld), Email: komitee@komitee.de, die an diese Mail angehängten vier Fotos zeigen das aufgestellte Fangnetz, einige der in beschlagnahmte Stieglitze (Vogel des Jahres 2016), die Haltung des Turmfalken und die sichergestellten Vogelfallen

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