„Gute Schule 2020“: 5.654.511 Euro für Investitionen in Schulen für den Kreis Düren

GRÜNE Fraktion will Mittel aus der Investitionsoffensive des Landes schnell abrufen

Rekordzuweisungen über das Gemeindefinanzierungsgesetz, Beteiligung an den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer und nun die Investitionsoffensive in Höhe von zwei Milliarden Euro: Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat die finanzielle Situation der Kommunen seit der Regierungsübernahme deutlich verbessert. Jetzt steht fest, wie viel Geld der Kreis Düren aus dem von SPD- und GRÜNEN Landtagsfraktion initiierten kommunalen Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ erhält. Die GRÜNE Fraktion im Dürener Kreistag hat die Verwaltung daher aufgefordert, die Mittel so schnell wie möglich abzurufen und alsbald ein Konzept für die Investitionen vorzulegen.

Dazu erklären Bruno Voß, Grüner Fraktionsvorsitzender im Dürener Kreistag und Gudrun Zentis MdL:

„Der Kreis Düren kann dank des kommunalen Investitionsprogramms ,Gute Schule 2020‘ mit 5.654.511 Euro rechnen, um Schulgebäude instand zu setzen, Sporthallen zu sanieren oder die digitale Infrastruktur der Schulen zu verbessern. Angesichts der dringend notwendigen Sanierungen und des Bedarfs bei der digitalen Ausstattung unserer Schulen freuen wir uns sehr über diese Initiative aus Düsseldorf. Dass kein kommunaler Eigenanteil notwendig ist, um die Mittel zu erhalten, ist ein weiterer Bonus des Programms.

Wir wollen, dass die Verwaltung nun baldmöglichst mit den Schulen einen Dialog startet und ein entsprechendes Konzept erstellt. Unser Ziel ist, dass die Landesmittel schnell für die Verbesserung der Schulinfrastruktur eingesetzt werden.“

Zum Hintergrund:

Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ im Umfang von zwei Milliarden Euro für die Kommunen in NRW initiiert. Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50 Prozent nach der Summe der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in den Jahren 2011-2015 und zu 50 Prozent nach der Schulpauschale im Jahr 2016. Die Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der NRW.Bank übernimmt das Land NRW.

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