Folgende Eckpunkte wurde durch die Grüne Fraktion in die Haushaltsberatungen eingebracht und vom Rat verabschiedet, zur weiteren Beratung:
- Die Fokussierung auf die Zielgruppe „Familien mit Kindern“ war bisher erfolgreich und sollte weiter verfolgt werden. Diese Fokussierung darf jedoch nicht dazu führen, dass der Park zu einem hochwertigen Kinderspielplatz umgestaltet wird. Zur Zielgruppe gehören neben den Kindern eben auch die Eltern (Erwachsenen).
- Der Brückenkopfpark soll zukünftig ein Park in Jülich für “Die Jülicher” sein und damit eine wesentliche seiner vom Gesellschafter vorgegebenen Ziele, nämlich als Naherholungsgebiet für Jülich zu dienen, auch erfüllen.
- Der Fokus auf die Zielgruppe Jugendgruppen/Schulklassen/Vereine muss weiter verstärkt werden, besonders auch unter dem Aspekt mehrtägiger Gruppenausflüge wie zum Beispiel Klassenfahrten oder Ferienfreizeiten.
- Der Parkcharakter, im Sinne von „gestalteter Landschaft“ oder Garten, muss auch in Zukunft erhalten bleiben. Ein reiner Erlebnispark im Sinne eines Phantasialand ist nicht wünschenswert. Natur erleben muss ein wesentlicher Aspekt des Parks bleiben. Dabei müssen Familienpark, Tierpark und Denkmal sich ergänzen und voneinander profitieren.
- Der Stadtgarten wird wieder zu einem städtischen Veranstaltungsort. Dazu werden der Stadtgarten und die Festung, wie bereits heute die Südbastion, aus der Parkbewirtschaftung genommen und damit kostenlos zugänglich. Die Umzäunung bleibt jedoch erhalten, um bei Veranstaltungen einen kostenpflichtigen Zugang zu ermöglichen. Die Durchgänge durch den Brückenkopf werden die zukünftigen Eingänge in den kostenpflichtigen Teil des Parks.
- Auf dem Hesselmann Grundstück wird eine attraktive Gastronomie angesiedelt (Biergarten), deren Rentabilität durch die Öffnung des Stadtgartens auch nicht mehr von der Parkbesucherzahl abhängig ist.
- Das Eintrittspreiskonzept wird komplett verändert. Durch Eintrittspreise, abhängig von der Aufenthaltsdauer (Parkhausmodell) wird der Park auch für Kurzbesucher attraktiv gemacht (Sonntagsspaziergang).
- Durch attraktive gastronomische Angebote muss der kostenpflichtige Park schon alleine zu ihrem Besuch zum Anziehungspunkt werden. Es muss gelingen, die Abhängigkeit der Parkgastronomie von der Besucherzahl im Park zu entkoppeln zum Beispiel durch teilweise Erstattung des Parkeintritts.
- Die Brückenkopffestung, als zentraler Bestandteil des Parks, wird der Öffentlichkeit weitestgehend zugänglich gemacht und auch ihrer Bedeutung entsprechend präsentiert.
- Durch ein externes Gutachten werden die Kosten einer kompletten Parköffnung mit einem kostenpflichtigen Zoobereich überprüft. Dabei bedeutet Parköffnung einen kostenlosen Zutritt ohne jedoch die Umzäunung abzubauen, damit weiterhin kostenpflichtige Veranstaltungen möglich sind. Hier ist insbesondere auch die Beteiligung eines privaten Betreibers in Betracht zu ziehen.
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