Aufstellung des Bebauungsplans B3 Windpark Nord (Fläche A)

Antrag zur Sitzung des Ausschuss für Bau- und Planung vom 19.04.2016: Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt für die Sitzung noch folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Die kurze Frist bis zur Sitzung ist darin begründet, dass unsere Fraktion davon ausging, dass der folgende Tagesordnungspunkt bereits für die Sitzung vorgesehen war und es daher keines weiteren Antrages mehr bedurfte.

Aufstellung des Bebauungsplans B 3 Windpark Nord (Fläche A) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

In der 9. Sitzung vom 9.11.2015 war bereits von der Verwaltung die Aufstellung des Bebauungsplans vorgeschlagen worden. Im Rahmen der Diskussion – die Sitzung wurde sogar unterbrochen um den Sachverhalt unter den Fraktionen nochmals zu erörtern – wurde dann die Entscheidung über die Offenlegung des Bebauungsplans nicht beschlossen. Es bestehe noch weiterer Klärungsbedarf.

Bedenken gab es insbesondere darüber, ob nicht durch den Windpark eine nicht zu vertretende Beeinträchtigung des geplanten Gewerbegebiets entstehen könnte. In den folgenden Wochen wurde dann fraktionsübergreifend die Zustimmung erteilt, dass die Gemeinde ein Lärmgutachten in Auftrag geben  sollte, um hier Klarheit  zu schaffen. Das Gutachten liegt mittlerweile vor und es zeigt sich, dass es nur zu einer sehr geringfügigen Einschränkung durch Windräder käme.

Über den zurückgestellten Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung kann und sollte nunmehr entschieden werden.

Die Windkonzentrationsfläche A wird einheitlich als einzig geeignete angesehen und der Arbeitskreis Energie hat sich nach Abwägung der Argumente für dieses Gebiet ausgesprochen. Zudem hat der Rat sich in einem Grundsatzbeschluss gegen eine mögliche Windkonzentrationsfläche im Wald ausgesprochen. Um dieses Ziel aufrecht zu erhalten, ist jedoch eine entsprechende Ausweisung einer Fläche außerhalb des Waldes erforderlich. Oder will man sich der Gefahr aussetzen, nun doch Windräder im Wald zu erhalten?

Ein zweites Ziel war, in unserer Gemeinde zumindest, eines der Windräder als Bürgerwindrad zu erstellen. Wenn aber in der Sitzung vom 19.04.2016 keine Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt, so darf man davon ausgehen, dass ein Bürgerwindrad nicht mehr möglich sein wird. Es ist wohl allen bekannt, dass die Voraussetzungen für die Einspeisung von Energie ab dem 1.1.2017 geändert wurden und dann nur noch der ein Windrad errichten kann, der den Strom zum günstigsten Preis anbietet. Ein Bürgerwindrad ist damit wegen der erhöhten Kosten regelmäßig außen vor.

Damit aber ein derartiges Bürgerwindrad überhaupt noch genehmigt werden kann, muss mit Ablauf des Monats April das Verfahren eingeleitet werden.

Es geht hier im Übrigen nicht um die Interessen irgendeines bekannten oder unbekannten Investors. Investoren bei einem Bürgerwindrad sind nämlich unsere Bürger, evt. unser direkter Nachbar, Bekannter, Verwandter etc.. Mit einem weiteren Verschieben der Entscheidung würden wir diesen nun endgültig die Chance auf eine Beteiligung nehmen. Das kann aber wohl kaum im Interesse unserer Bürger sein.

Es wird daher beantragt, die Offenlegung des Bebauungsplans zu beschließen.