Neue Baumschutzsatzung

In Düren haben wir nach langen Diskussionen nun eine neue Baumschutzsatzung. Viele unserer Forderungen konnten wir durchsetzen.

Damit nicht jeder Grundeigentümer nach Lust und Laune Bäume fällen kann, gibt es in Düren seit rund 28 Jahren eine Baumschutzsatzung. Die bisherige Satzung stammte aus dem Jahr 1985. Die darin enthaltenen Regelungen berücksichtigten in verschiedenen Details nicht die Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die seither eingetreten sind und waren insgesamt eindeutiger zu fassen. Deshalb hat der Rat im Februar eine neue Satzung beschlossen, in der wir wichtige Verbesserungen verankern konnten.

Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet, für ihren Bereich Baumschutzsatzungen zu erlassen. Sie haben jedoch nach § 45 Landschaftsgesetz NRW das Recht, Regelungen zum Schutz des Baumbestandes auf ihrem Gebiet zu treffen. Wir Grüne haben zunächst in den letzten Jahren die ersatzlose Streichung der Satzung verhindert und nun bei der Neufassung zwei wichtige Punkte einarbeiten lassen: Nun sind zusätzlich geschützt: Bäume mit einer Summe der Stammumfänge von mindestens 100 cm, wenn sie in einer Gruppe von mindestens drei Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren. Außerdem unter Schutz stehen nun alle frei wachsenden Hecken. Als solche gelten überwiegend in Zeilenform gewachsene Gehölzstreifen aus Laubgehölzen ab einer Länge von 10 m – mit einer durchschnittlichen Höhe von mindestens 5 m.

Presse vom 6.2.2014: Verboten ist alles, was Bäumen und Hecken schaden könnte

Passend dazu ein Beitrag vom 30.1.2013: Das Fällen geht für die Grünen zu leicht von der Hand