Maßnahmen bei Inversionswetterlagen – Ergänzung des Luftreinhalteplanes Hambach

Unser Antrag wurde am 5.3. 2013 leicht modifiziert wie folgt beschlossen:

Beschluss:

Der Kreis Düren fordert die Bezirksregierung Köln auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, bei Inversionswetterlagen die Feinstaubemissionen zu verringern. Der Luftreinhalteplan Hambach ist baldmöglichst zu ergänzen.

Bergbautreibender und die Bezirksregierung Köln werden gebeten, in der nächstmöglichen Sitzung des Umwelt- und Landschaftspflegeausschusses zum Sachverhalt vorzutragen.

Sachverhalt:

Im Januar 2013 wurde an einigen Tagen der Feinstaubgrenzwert von 50 µg/m³ Luft an der Messstelle in Niederzier um ein Vielfaches überschritten, Spitzenwerte von 151 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft wurden gemessen.

An diesen Tagen herrschte eine Inversionswetterlage, bei der sich die warme Luftschicht wie ein Deckel über die kältere Luftschicht am Boden legt. In dieser kälteren Luftschicht sammeln sich die Schadstoffe mit steigender Konzentration an, weil sie nicht nach oben entweichen können.

Für diese Inversionswetterlagen, die fast in jedem Jahr um diese Jahrezeit auftreten, sind im Luftreinhalteplan keine Maßnahmen enthalten, die geeignet sind, während dieser Wetterlagen die Feinstaubemissionen zu reduzieren.

Verschärfend kommt hinzu, dass die Inversionswetterlagen fast immer bei Minusgraden auftreten mit der Folge, dass im Tagebau Hambach „die Bedüsung der Transportbänder mit Wasser beispielsweise … bei Frosttemperaturen kaum zu machen“ sei, wie André Bauguitte, Sprecher von RWE Power, den Aachener Nachrichten (Ausgabe vom 24.1.2013) erklärte. Somit kommt es gerade dann zu vermehrten Feinstaubemissionen im Tagebau, wenn die Reduzierung besonders notwendig ist.