Verfassungsgerichtshof NRW kippt vorgezogene Kommunalwahl NRW (Update)

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat durch heute verkündetes Urteil entschieden, dass die Zusammenlegung der Kommunalwahl und Europawahl in NRW in diesem Jahr – durchgeführt von CDU und FDP – rechtswidrig war. Inzwischen berichtet auch die Presse über die Entscheidung.

Dazu kurz aus der Entscheidung:

Als gemeinsame Verfassungsüberzeugung lasse sich den geltenden Verfassungsbestimmungen sowie der Verfassungswirklichkeit das demokratische Grunderfordernis entnehmen, dass zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen äußerstenfalls drei Monate liegen dürften. Im Verfassungsrecht des Bundes und aller Länder finde sich keine längere Frist. […]

Durch das KWahlZG ergebe sich einmalig im Jahre 2009 ein Zeitraum zwischen den Kommunalwahlen und der Konstituierung der neu gewählten Gremien von mindestens vier Monaten und 13 Tagen, der sich auf über fünf Monate verlängern könne. Ein derart langer Zeitraum könne – auch einmalig – allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn hierfür gewichtigere Belange von Verfassungsrang oder sonstige „zwingende“ Gründe des Gemeinwohls angeführt werden könnten. Diese Voraussetzungen lägen nicht vor.

Schon im Vorfeld wurde gemunkelt, dass es darauf hinauslaufen würde. Insofern ist auch durchgesickert, dass CDU/FDP wohl weiterhin versuchen, die Kommunalwahl von der Bundestagswahl zu trennen; Inoffiziell wurde uns dazu von einer MdL mitgeteilt, dass man hier mit Mehrkosten von bis zu 40 Millionen Euro rechnen muss. Es bleibt abzuwarten, wie viel den Steuerzahler das Rumgemurkse am Wahlsystem seitens CDU und FDP kosten werden.

Von ganz besonderer Bedeutung dürfte diese Entscheidung für die FDP sein, die sich ganz besonders im letzten Jahr versucht hat, wieder als Partei der Bürgerrechte zu profilieren: Für dieses Vorgehen, dem der VGH NRW ausdrücklich Demokratiefeindlichkeit bescheinigt, zeichnet sich der NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) verantwortlich, der bereits die Flucht nach vorne antritt. Zur Erinnerung: Selbiger FDP-Minister bekam schon letztes Jahr eine Ohrfeige, da aber vor dem Bundesverfassungsgericht, weil sein „NRW-Trojaner“ gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstieß.

Alles in allem ist aber fraglich, womit man nun rechnen muss: Der Juni ist definitiv vom Tisch, das ist klar – es bleibt der 30. August, die Bundestagswahl und irgendein Termin nach der Bundestagswahl. Ersten Informationen zu Folge hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Stahl bereits bekannt gegeben, dass für die CDU eine Zusammenlegung von Bundestagswahl und Kommunalwahl nicht in Frage kommt.

Für den Bürger bleibt dabei nur eine Frage: Wie viele Steuergelder ist CDU und FDP der wahltaktische Eingriff in das Fundament unserer Demokratie, die Wahlen, eigentlich wert?

Update: Die Wahl soll nun am 30.8.09 stattfinden. Wie hoch die Kosten dadurch sind, wird zur zeit nur gemutmaßt – die Grünen sprechen von 42 Mio, andere gar von 48 Mio Mehrkosten.

Link: Der Kommentar zum Thema.

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