Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen

Die Gemeinde Langerwehe teilt mit:

Am 1. Januar 2008 ist das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Damit gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein konsequentes Rauchverbot. Besonderes Anliegen des Gesetzgebers ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens zu verbessern.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Internetseiten des MAGS.NRW.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier
  • Den Text des Nichtraucherschutzgesetzes können Sie hier lesen (PDF)
  • Weitere Informationen finden Sie hier auf www.mags.nrw.de