Finanzielle Änderungen in Langerwehe

Am 29.11.2007 tagte der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Langerwehe und hat viele Punkte beschlossen, die sich unmittelbar finanziell auf die Bürger der Gemeinde Langerwehe auswirken. So unter anderem im Bereich Müllentsorgung und Wasserkosten.

Der Ausschuss beschloss zuerst Änderungen in der Abfallentsorgung, dazu aus dem Protokoll der Sitzung:

Bürgermeister Löfgen erläutert umfangreich die Verwaltungsvorlage, insbesondere den Unterschied
zwischen dem bisherigen Abfuhrsystem und den geplanten Änderungen ab 2008.
Ferner weist er darauf hin, dass ab 2008 zusätzlich zu den Restmüllgefäßen (120 l und 240 l) ein
60-l-Gefäß auf Antrag angeboten werde und die Abfuhr generell vierwöchentlich (= 13 Leerungen pro
Jahr) erfolge.
Hinsichtlich der Bildung von Entsorgungsgemeinschaften gebe es keine Änderungen.
Weiter führt er aus, dass die RegioEntsorgung ab 2008 auf freiwilliger Basis (ohne Mehrkosten) zur
Abfuhr des Altpapiers eine Papiertonne anbiete. Eine Änderung bezüglich der Papiersammlung durch
die Vereine erfolge nicht.
Bezogen auf die Abfallentsorgung 2008 teilt Bürgermeister Löfgen mit, dass die Einführung des
neuen Abfuhrsystems eine deutliche Gebührensenkung beim Restmüll zur Folge habe. Beim Bioabfall
sei jedoch eine geringe Gebührenerhöhung notwendig.

Was das finanziell bedeutet:

Die kleine graue Tonne wird 94,93 Euro pro Jahr kosten. Das
120-L-Haushaltsgefäß sinkt von 159,98 auf 137,88 und der 240-Liter
Behälter kostet statt 266,07 noch 223,10 Euro jährlich. Weiterhin in den Jahresgebühren enthalten sind eine Sperrgutabfauhr.

Teurer dagegen wird die Biotonne, die als 120-L-Behälter im nächsten Jahr 94,25 Euro statt bisher 88,82 kosten wird. Die grosse
240-Liter Tonne steigt auf 144,16 Euro von 132,79 Euro.

Weiterhin wird, auf freiwilliger Basis, eine Papiertonne eingführt werden. Wer also eine blaue Tonne nuten möchte, kann dies nächstes Jahr beantragen.

Es ändern sich auch die Wasserkosten, die Schmitzwassergebühr beträgt zukünftoig 2,41 Euro pro m³ Frischwasserbezug, die Niederschlagsgebühr liegt bei 0,48 Euro pro m² unbebauter Fläche. Die Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ändern sich bei Sammelabfuhren auf 36,43 Euro/m³ und bei Einzelabfuhren auf 44,00 Euro/m³.